



Ihr Recht auf faire Mieten.
Wir setzen es durch.
In Österreich enthalten viele Mietverträge eine Wertsicherungsklausel, die laut aktueller Rechtsprechung des OGH unzulässig sein könnte. Dadurch besteht die Möglichkeit für Sie, gegen überhöhte Mietzahlungen vorzugehen und bereits geleistete Beträge rückwirkend zurückzufordern.
Lassen Sie Ihren Mietvertrag von uns prüfen. Als spezialisierter Prozessfinanzierer unterstützen wir Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen – ohne Kostenrisiko. Wir übernehmen sämtliche Verfahrenskosten und erhalten nur im Erfolgsfall einen Anteil der Rückzahlung.
Lassen Sie sich nicht benachteiligen und kontaktieren Sie uns!

So funktionieren die weiteren Schritte:

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch
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Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch
Sie können jetzt kostenlos prüfen, ob Sie Anspruch auf eine Rückerstattung und Mietzins-senkung haben.
Füllen Sie dazu unser Kontaktformular aus und wir übernehmen den Rest für Sie. Ihre Anfrage wird von uns unverbindlich geprüft. Anschließend setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung um weitere Details zu besprechen.

Ersteinschätzung & Rückforderung
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Ersteinschätzung & Rückforderung
Zunächst führen wir eine kostenfreie Ersteinschätzung durch, in der wir prüfen, ob Ihre Wertsicherungs- klausel für eine Rückforderung in Frage kommt. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie uns beauftragen. In Zusammenarbeit mit unserer Partnerkanzlei setzen wir uns konsequent für die Senkung Ihrer Miete und Rückforderung zu viel bezahlter Beträge ein.

Erstattung & Honorar
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Erstattung & Honorar
Nach erfolgreichem Abschluss des Prozesses erhalten Sie Ihren Anspruch zurück. Ein Teil dieses Betrags wird als unser Honorar einbehalten, wobei volle Transparenz gewährleistet ist. Wir begleiten Sie durch das gesamte Verfahren und bieten Ihnen eine stressfreie, erfolgsversprechende Lösung zur Rückerstattung und Senkung der Miete.

HAK Prozessfinanzierungs GmbH


Ihr Recht auf faire Mieten.
Wir setzen es durch.
In Österreich enthalten viele Mietverträge eine Wertsicherungsklausel, die laut aktueller Rechtsprechung des OGH unzulässig sein könnte. Dadurch besteht die Möglichkeit für Sie, gegen überhöhte Mietzahlungen vorzugehen und bereits geleistete Beträge rückwirkend zurückzufordern.
Lassen Sie Ihren Mietvertrag von uns prüfen. Als spezialisierter Prozessfinanzierer unterstützen wir Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen – ohne Kostenrisiko. Wir übernehmen sämtliche Verfahrenskosten und erhalten nur im Erfolgsfall einen Anteil der Rückzahlung.
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Zunächst führen wir eine kostenfreie Ersteinschätzung durch, in der wir prüfen, ob Ihre Wertsicherungs- klausel für eine Rückforderung in Frage kommt. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie uns beauftragen. In Zusammenarbeit mit unserer Partnerkanzlei setzen wir uns konsequent für die Senkung Ihrer Miete und Rückforderung zu viel bezahlter Beträge ein.

Erstattung & Honorar
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Nach erfolgreichem Abschluss des Prozesses erhalten Sie Ihren Anspruch zurück. Ein Teil dieses Betrags wird als unser Honorar einbehalten, wobei volle Transparenz gewährleistet ist. Wir begleiten Sie durch das gesamte Verfahren und bieten Ihnen eine stressfreie, erfolgsversprechende Lösung zur Rückerstattung und Senkung der Miete.

HAK Prozessfinanzierungs GmbH